Krematorien dürfen laut Bundesgericht Zahngold an sich nehmen:
Erfurt. Wem gehört das Zahngold nach der Einäscherung eines Toten? In vielen Städten und Gemeinden sammeln Krematorien das Gold, um es dann zu spenden. Jetzt beschäftigte die Frage das Bundesarbeitsgericht. Die Antwort: Ein Krematorium kann gegebenenfalls über den Verbleib des Goldes verfügen.

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