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Kurz und Knapp – Wie kann ich für den Fall der Fälle Fürsorgen?

Bereits zu Lebzeiten sollten Sie einige Vorkehrungen treffen, um für Situationen, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können, gewappnet zu sein. Legen Sie Ihre grundsätzlichen Wünsche und Anweisungen durch die entsprechenden Dokumente fest. Zeigen Sie Ihre Fürsorge für Ihre Lieben, indem Sie auch Vorkehrungen für Ihren Todesfall treffen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre – in diesem Fall emotional sehr belasteten – Angehörigen genau wissen, was in Ihrem Sinne zu tun ist. Auf diese Weise stellen Sie auch sicher, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Vorsorgevollmacht
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr selbst erledigen können, kann das Gericht einen Betreuer als rechtlichen Vertreter bestellen. Um eine gerichtliche Bestellung des Betreuers zu vermeiden, legen Sie in der Vorsorgevollmacht fest, wer für Sie in einer Notsituation stellvertretend handeln soll. Die Vorsorgevollmacht ist auch für Ihre Bank verpflichtend zu beachten. Selbst Ehegatte oder Kinder dürfen Sie ohne Vollmacht nicht vertreten. In Ihrer Vorsorgevollmacht sollten Sie zwei Punkte unbedingt regeln: 1. Wer soll Ihr Bevollmächtigter sein? 2. Welche Aufgaben darf Ihr Bevollmächtigter erfüllen?

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung benötigen Sie, wenn Sie selbst nicht mehr äußern können, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. In dieser Verfügung legen Sie vorab fest, welche Behandlungen Sie in solch einem Fall wünschen und welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und von Ihnen persönlich unterschrieben sein. Angehörige sollten die Patientenverfügung im Notfall schnell auffinden können. In ihr bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Ihre Patientenverfügung durchzusetzen und den behandelnden Ärzten entsprechende Anweisungen zu geben.

Betreuungsverfügung
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr selbst erledigen können, kann das Gericht einen Betreuer als rechtlichen Vertreter bestellen. Das Betreuungsgericht prüft in diesem Fall, ob eine Betreuung angeordnet wird und für welche Aufgabenbereiche eine Betreuungsbedürftigkeit besteht. Das Gericht entscheidet bei fehlender Vollmacht oder Betreuungsverfügung auch, wer der Betreuer wird. Dies kann ein ehrenamtlicher oder ein Berufs-betreuer sein. Um die Betreuung durch einen gerichtlich festgelegten Berufsbe-treuer zu verhindern, sollten Sie beizeiten bestimmen, wer die Betreuung für Sie übernehmen soll – das kann ein Angehöriger, Freund oder Bekannter sein.

Bestattungsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten genau geschehen soll. Diese Verfügung sollten Sie handschriftlich verfassen oder als Vordruck ausfüllen und von Ihrem Hausarzt oder einem Notar bestätigen lassen. In beiden Fällen unterschreiben Sie mit Vor- und Zunamen. Erstellen Sie auf jeden Fall eine separate Bestattungsverfügung statt entsprechende Anweisungen ins Testament einzubinden. Die Bestattung findet in der Regel zeitnah statt; bis zur Testamentseröffnung können mehrere Wochen vergehen. Mit ihrer Bestattungsverfügung legen Sie u.a. Folgendes fest: Zuständigkeit – Totenfürsorgerecht, Art der Bestattung und Beisetzung, Benachrichtigungen, Durchführung der Trauerfeier, Grabmal und Grabpflege.

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Dauergrabpflege –
„Ein Vertrag über den Tod hinaus“

Vorher für danach sorgen: Sogenannte Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten - beispielsweise die erstmalige Grabgestaltung, die saisonale Bepflanzung, besondere Gestecke zum Todestag und Totengedenktagen oder die kontinuierliche Grabpflege.

Das Besondere eines Dauergrabpflegevertrags: Er ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen. Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest haben in "Finanztest" (Ausgabe 1/2019) erstmals derartige Absicherungen untersucht. Der Rat der Experten: "Wir empfehlen einen Dauergrabpflegevertrag vor allem zur Vorsorge." Und ein weiteres wichtiges Ergebnis der Verbraucherschützer: "Das Geld der Kunden ist dort sicher."

Die gewünschten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Vertrag zur Dauergrabpflege festgehalten, den der Kunde direkt mit der Friedhofsgärtnerei seines Vertrauens abschließt sowie mit einer regionalen Treuhandstelle oder Genossenschaft. Zu deren Aufgaben gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Organisationen beauftragen dafür Grabkontrolleure, die regelmäßig und konsequent die Arbeit der Friedhofsgärtner überprüfen und dokumentieren.

So viel kann Dauergrabpflege kosten
Die Preise für Grabpflege sind regional unterschiedlich. Sie hängen auch von der Grabgröße, dem Pflege- oder Pflanzrhythmus ab. Für den Eindruck hier ein Beispiel: Weil seine Angehörigen weit weg wohnen sorgt Emil Müller für sich selbst vor. Er entscheidet sich für einen Dauergrabpflegevertrag über die Laufzeit von 25 Jahren für ein Reihengrab auf dem örtlichen Friedhof. Er zahlt 5000,00 Euro als Einmalzahlung und rechnet sich aus, dass ihn die Grabpflege pro Tag so etwa 0,55 Euro kostet. Inbegriffen sind die Neuanlage des Grabes sowie eine Erneuerung nach 10 Jahren, Grabpflege über 25 Jahre, Senkschädenbeseitigungen sowie eine Abschlussgebühr in Höhe von 6%.

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Alpenveilchen setzen farbenfrohe Akzente auf Gräbern

Friedhofsgärtner bereiten derzeit mit Erfahrung und Fachwissen die Gräber auf den Herbst vor. Dabei steht in diesem Jahr eine Pflanze auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben: Die Rede ist vom Alpenveilchen (Cyclamen persicum), das mit Farbvariationen von weiß bis pink für farbenfrohe Akzente auf dem Friedhof sorgt.

Ideale Grabpflanze
Aufgrund ihrer Farbenvielfalt sind sie auch sehr gut mit klassischer Heide, Paprika oder Silberblatt kombinierbar. „Das Alpenveilchen ist eine wunderschöne Herbstpflanze, die mit ihrer Leuchtkraft starke Akzente und dadurch für einen stimmigen, optischen Gesamteindruck des Grabes sorgt. Alpenveilchen können den ganzen Winter hindurch blühen und gedeihen so gut wie an jedem Standort. Am meisten mögen sie es sonnig“, weiß Andreas Mäsing, Geschäftsführer der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG.

Tipps vom Friedhofsgärtner
Wie man das Purpurglöckchen als Grabbepflanzung ideal einsetzt, erläutern qualifizierte Friedhofsgärtner gerne im Gespräch. Die Experten für schöne Gräber stehen ihren Auftraggebern aber auch bei allen anderen Fragen rund um die Grabpflege mit Rat und Tat zur Seite. „Wir wissen, welche Pflanze an welchem Standort optimal blüht, wie man sie perfekt kombiniert und welche Pflege sie braucht“, erklärt Andreas Mäsing. Übrigens: Friedhofsgärtner bieten neben der Beratung auch viele verschiedene Serviceleistungen an. Sie gestalten die Gräber, gießen die Pflanzen, wechseln sie je nach Jahreszeit gegen andere aus, entfernen Unkraut oder decken die Ruhestätte im Winter mit kunstvoll arrangierten Tannenzweigen, Wacholder und Moosstreifen ab. Zu den Totengedenktagen fertigen sie außerdem individuelle Grabgestecke und Kränze an.

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